Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Diese sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Keinem Anwalt ist es grundsätzlich gestattet für geringere Gebühren tätig zu werden. Der Gegenstandswert wird vom Gericht festgelegt und kann bei einer einvernehmlichen Scheidung oder bei gemeinsamen minderjährigen Kindern durch das Gericht reduziert werden. Hierfür setzen wir uns ein.